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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Hochzeitsfotografie, Fotoshootings, Fotoreportage und allen damit verbundenen Dienstleistungen und Produkten
von Alexander Kraaß (Alex K Photography) und seinen Erfüllungsgehilfen – nachfolgend Fotograf(en) genannt

 

 

  1. Allgemeines

 

 

  1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen Alexander Kraaß und seinen Erfüllungsgehilfen
erteilten Aufträge und sämtliche mit diesem vereinbarten Verträge. Sie gelten ebenso für zukünftige
Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung
aufgenommen werden. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den
Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen
wird.

 

 

  1. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen
Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete
Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien
oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

 

 

  1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum
des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen
ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und
technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des
Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

 

 

  1. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen
abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

 

  1. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht
gestattet.

 

 

  1. Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit des Fotografen für Aufbau
und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern
jedoch nicht den vereinbarten und gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind dem Fotografen
und seinem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

 

 

  1. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.

 

 

  1. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen
Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggeber
erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

 

  1. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

 

 

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

 

 

  1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der
Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung
sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte
werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den
Fotografen über.

 

 

3. Der Fotograf darf die Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden
(z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der/die
Auftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären.

 

 

 

  1. Honorare

 

 

  1. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden,
bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen Preislisten, die auf der Website des Fotografen zu finden sind.

 

 

  1. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine Anzahlung von bis zu 1/3 des
Auftragswertes berechnet. Der Fotograf bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E-Mail
oder per Brief und damit wird eine Anzahlung innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung fällig.
Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und
bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.
Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist zum Hochzeitstermin / Aufnahmetermin, jedoch spätestens 2 Woche
danach in bar oder per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig, auch wenn ihm die endgültige
Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden
Rechnungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.


 

 

  1. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a.
zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten
(auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.)
Eigentum des Fotografen.

 

 

  1. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

 

 

  1. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die
Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

 

  1. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird
ein Honorar für die angefangene Verlängerungstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche
Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

 

  1. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge
höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars
verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche
geltend machen.

 

 

  1. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so
sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte
bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des
Fototermins nicht erstattet.

 

 

  1. Haftung

 

 

  1. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung
von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht
worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt.
Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,
Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung
für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig
aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden
erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt.
Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

 

 

  1. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos.
Für Schäden, die durch das Übertragen von geliefertem Daten in einem Computer entstehen, leistet der
Fotograf keinen Ersatz.

 

 

  1. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

 

 

 

  1. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen
der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben
übernimmt der Fotograf keine Haftung.

 

 

  1. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

 

 

  1. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

 

  1. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage
oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten
die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch
nicht berechtigt.

 

 

  1. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden
sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

 

  1. Nebenpflichten

 

 

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und
Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, 
Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen,
trägt der Auftraggeber.

 

 

  1. Datenschutz

 

 

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.
Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich
zu behandeln.

 

 

 

  1. Schlussbestimmungen

 

 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.

 

 

  1. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

 

 

  1. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

  1. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

 

 

Diese AGB gelten ab dem 01.03.2020. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

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